Die Förderung von Wärmepumpen ist 2026 stark in Bewegung geraten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 8. Juli 2026 eine grundlegende Reform der KfW-Heizungsförderung beschlossen, die am 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Wer im Raum Kenzingen, Freiburg, Emmendingen oder in der Ortenau den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung plant, sollte die neuen Bedingungen kennen, bevor der Förderantrag gestellt wird.

Als Ihr regionaler Fachbetrieb für moderne Klima- und Wärmepumpentechnik zeigt Ihnen die Remi GbR, worauf es jetzt ankommt.

Die Bundesförderung läuft jetzt komplett über die KfW

Seit dem 1. Januar 2024 ist nicht mehr das BAFA, sondern die KfW für die Bezuschussung von Wärmepumpen zuständig (Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen). Das BAFA fördert weiterhin einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen, aber nicht mehr den eigentlichen Heizungstausch.

Reform ab Juli 2026: Die wichtigsten Aussagen im Überblick

Nach einer kurzen Umstellungsphase im Juli gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Spielregeln für die Heizungsförderung:

  • Grundförderung: Bleibt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Förderfähige Kosten: Sinken für die erste Wohneinheit von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um weitere 750 Euro. Für die 2. bis 6. Wohneinheit gelten 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro.
  • Einkommensbonus: Wird stärker nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (nicht dem Brutto-Einkommen!) gestaffelt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 Prozent Bonus (bisher 30 Prozent), bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent und bis 60.000 Euro noch 10 Prozent. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind (Familienzuschlag) erhöht sich die maßgebliche Grenze rechnerisch um 10.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Sinkt sofort von 20 auf 16 Prozent und schrumpft ab 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.
  • Effizienzbonus entfällt: Der bisherige 5-Prozent-Zusatzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. mit natürlichen Kältemitteln) wurde gestrichen.
  • Wichtige Einschränkung: Gefördert wird grundsätzlich nur noch der Wechsel von einer fossilen Heizung (wie Öl oder Gas) zu einer erneuerbaren Heizung.

Das ändert sich ab dem 1. Quartal 2027:

  • Neuer EU-Wertschöpfungsbonus: Für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent. Bei Geräten aus Nicht-EU-Produktion sinkt sie auf 15 Prozent.
  • Einschränkung beim EE-Tausch: Wer eine bestehende, erneuerbare Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Fernwärme) ersetzen will, die vor 2008 installiert wurde, muss ab 2027 mit einer Halbierung der förderfähigen Kosten rechnen.

Wichtig für die maximale Förderung: Durch die geschickte Kombination der Boni sind für einkommensstärkere Familien zwar weniger, für einkommensschwächere Haushalte jedoch bis zu 80 Prozent maximale Förderquote (bisher 70 Prozent) möglich. Da der Kostendeckel sinkt, ist die absolute maximale Fördersumme jedoch geringer als vor der Reform. Bereits zugesagte Anträge mit gültiger BzA vor dem 21. Juli 2026 sind von den Kürzungen nicht betroffen.

Regionale Förderung in Baden-Württemberg: Veraltete Angebote gestrichen

Wer im Raum Freiburg oder der Ortenau saniert, sucht oft nach regionalen Zuschüssen. Hier gilt es, veraltete Informationen zu meiden:

Das beliebte Landesprogramm Klimaschutz-Plus der L-Bank ist für Privatpersonen bereits ausgelaufen. Die Neuauflage richtet sich ausschließlich an Kommunen, Unternehmen und Vereine.

Für private Eigenheimbesitzer in Baden-Württemberg bleiben bei der L-Bank vor allem zinsvergünstigte Darlehen (keine Direktzuschüsse) hochrelevant:

  • Kombidarlehen Wohnen mit Klimaprämie: Für den Neubau oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Mietwohnungsfinanzierung BW (Modernisierung): Für Vermieter, die ihren Mietbestand energetisch aufwerten.

Diese zinsgünstigen Kredite lassen sich oft ideal mit der KfW-Bundesförderung kombinieren.

Fazit & Ihr Weg zur neuen Wärmepumpe im Raum Freiburg

Die Wärmepumpenförderung 2026 belohnt schnelles Handeln. Wer den Tausch bald angeht, sichert sich noch die höheren Kostengrenzen und den besseren Klimageschwindigkeitsbonus vor den nächsten halbjährlichen Kürzungen.

Da die Antragsstellung über die KfW und die Wahl der passenden, förderfähigen Anlage (Stichwort: EU-Fertigung ab 2027) komplex sind, sollten Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite haben.

Heizungstausch geplant? Lassen Sie sich im Breisgau und der Ortenau beraten!

Wir von der Remi GbR mit Sitz in Kenzingen sind Ihre Experten für moderne, hocheffiziente Wärmepumpen und Klimatechnik im gesamten Freiburger Raum. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die förderfähige Planung bis hin zur fachgerechten Installation.

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